Zur Einführung in das Thema wurde für die vorliegende Arbeit, ausgehend vom Begriff des Arbeitsentgeltes und seinen Formen und darauf aufbauend durch Zuordnung und Abgrenzung, der Lohn definiert. Er ist das vertragsmäßige Entgelt, das der Arbeitgeber gemäß einem Arbeitsvertrag dem Arbeiter für geleistete Arbeit zu zahlen verpflichtet ist. Eine Orientierung an unterschiedlichen, je für sich wesentlichen Lohnbegriffen zeigt, daß der "leistungsgerechte Lohn" ein betriebsgerechter Lohn ist, wenn bei gleichen Möglichkeiten zur Leistungsentfaltung für die Arbeiter die Arbeitsleistung nach Maßgabe ihres Beitrages zur produktiven Leistung des Betriebes abgegolten wird. Die Frage nach der Ermittlung dieses betriebsgerechten Lohnes steht im Mittelpunkt der darauf folgenden Überlegungen. Zur produktiven Leistung des Betriebes tragen einerseits der Arbeiter durch seine menschliche Arbeitsleistung und andererseits die Technik durch die technische Arbeitsleistung bei. Für die menschliche Arbeitsleistung wird modellhaft und von daher in aus methodischen Gründen künstlich vorgenommener Trennung eine Unterscheidung getroffen in diejenige menschliche Arbeitsleistung, die zur Bewältigung der durch die Arbeits- und Arbeitsplatzanforderungen auftretende Arbeitsschwierigkeiten erforderlich ist, und diejenige andere, die einen direkten Einluß auf die betriebliche Sachleistung hat.