Bewertung von Schälschäden - dargestellt am Beispiel der Fichte - : Großräumige Erhebung betriebswirtschaftlicher und waldbaulicher Auswirkungen : Dissertation
In der erneut aufgelebten Schalenwilddiskussion stellen sich das Problem, geeignete Kenngrößen für einen tragbaren Wildschaden zu ermitteln. SPEIDEL (1975) schlug vor, durch eine Großrauminventur sowohl den Schaden zu erheben, als auch Einblick in seine standörtlichen, forstlichen, wildbiologischen und jagdlichen Einflußfaktoren zu gewinnen. Aus wildbiologischen Gründen und für Zwecke der Großrauminventur ist es erforderlich, nicht einzelne Bestände, sondern größere Gebiete zu beurteilen. Diese Arbeit versucht, für den Bereich der Schälschäden Methoden der Schadensbewertung und der Beurteilung waldbaulicher Auswirkungen zu entwickeln. Dabei ist der Schaden um so geringer, je früher ein geschädigter Baum im Laufe des Bestandeslebens genutzt werden kann. Nach Festlegung weniger waldbaulicher Kenngrößen wird der Schaden den Bestandesphasen Jungbestandspflege, Durchforstung und Endutzung zugeordnet. Ohne Berücksichtigung der Schälschäden bestimmen die Kriterien Vitalität und Qualität die für den Endbestand möglichen Bäume. Sie sind nur bei 50% aller Bäume ausreichend erfüllt. Daneben muß für eine gesicherte Z-Baumauswahl jeweils ein weiterer "Reservist" zur Verfügung stehen. Mit diesen Annhamen läßt sich ein kritisches Schälprozent errechnen, bei dem der Endbestand gerade noch ohne Schaden bleibt. Nach Festlegung der angestrebten Endstammzahl (E = 450) sowie der Stammzahl, bei der zum ersten Mal aufarbeitungsfähige Stammdimensionen anfallen (Verwertungsgrenze AV = 2400), kann durch Erhebung der Stammzahl und des Anteils geschälter Stämme (S) die zu erwartende Anzahl geschädigter Stämme in den verschiedenen Bestandesphasen bestimmt werden. Dabei geht die Berechnung davon aus, daß mit zunehmendem Schälprozent und abnehmender Stammzahl die Möglichkeiten geringer werden, einen Bestand im Zuge regulärer Eingriffe "gesundzudurchforsten". Die zu erwartende Zahl geschädigter Stämme im Endbestand nähert sich deshalb immer mehr dem Wert E · S. Die statistische Absicherung von Schälschadensinventuren (Kapitel 3) stellt besondere Anforderungen, weil das Schälprozent als Verhältniswert einer nur schwer zugänglichen Verteilung unterliegt. Um dennoch den aus der Normalverteilung abgeleiteten zentralen Grenzwertsatz anwenden zu können, müssen nach COCHRAN (1972) bestimmte Mindestanforderungen erfüllt sein. Der Stichprobenumfang muß über 30 liegen, und Variationskoeffizienten von Zähler und Nenner des Verhältniswertes müssen geringer als 10% sein. Wenn bei einer statischen Sicherheit von 95% ein Fehler von höchstens 10% entstehen soll, liegt unabhängig von der Flächengröße der erforderliche Stichprobenumfang mindestens zwischen 100 und 200 Stichprobenpunkten. Neben der Streuung spielt vor allem auch die Höhe des Schälprozentes eine Rolle, denn bei geringen Werten ist mit einem stark ansteigenden Stichprobenumfang zu rechnen.