Die Alpenkonvention ist ein internationales Abkommen zum Schutz und zur nachhaltigen Entwicklung des Alpenraums, das 1991 von den acht Alpenstaaten und der Europäischen Union unterzeichnet wurde. Ihr Ziel ist es, den ökologischen, wirtschaftlichen und kulturellen Wert der Alpen zu bewahren und den Lebensraum für die Menschen und die Natur zu erhalten. Im Bereich der Raumplanung bildet die Alpenkonvention eine Grundlage für eine koordinierte und nachhaltige Entwicklung des Alpenraums, bei der eine gebietskörperschaften- und sektorenübergreifende Zusammenarbeit gefordert wird. Insgesamt gibt es acht Durchführungsprotokolle (Naturschutz und Landschaftspflege, Bodenschutz, Verkehr, Tourismus, Bergwald, Berglandwirtschaft, Raumplanung und nachhaltige Entwicklung, Energie), die verschiedene für die Raumplanung relevante Bestimmungen enthalten. Das Protokoll „Raumplanung und Nachhaltige Entwicklung“ enthält ausdrückliche Regelungen zur nachhaltigen Nutzung von Flächen, zur Vermeidung von Zersiedelung und zur Erhaltung der landschaftlichen Vielfalt.