Die Waldwirtschaft im Oberösterreichischen Salzkammergut wurde seit Beginn des 16. Jahrhunderts vom Prinzip der Nachhaltigkeit bestimmt. Die Sorge um eine gesicherte Deckung des Brennholzbedarfes für den Salinenbetrieb, ließ ein Verordnungs- und Kontrollsystem entstehen, das dem Vergleich mit heutigen Gesetzen und Operaten, unter Berücksichtigung der damals bescheidenen technischen Hilfsmittel un den fehlenden Erkenntnissen der modernen Forstwirtschaft, durchaus würdig erscheint. Eine strenge Gesetzgebung zur Erhaltung des Waldes (Waldordnungen) und eine in nahezu regelmäßigen Abständen durchgeführte intensive Kontrolle (Waldbeschaue) der Waldfläche, geregelten Forstwirtschaft, die in der Waldordnung des Jahres 1509, von Kaiser Maximillian I. erlassen, begründet wurde.