Es werden die Auswirkungen aufgezeigt, die sich durch Überführung des Staatsforsbetriebs in eine Kapitalgesellschaft auf die Leistungen der Staatsforstverwaltung in ihren derzeit bestehenden Aufgabenbereichen ergeben. Diese Form der Privatisierung bedarf einer Änderung des Waldgesetzes für Bayern. In Bayern sind alle staatlichen Aufgaben rund um den Wald in einer Verwaltung gebündelt, daher die Bezeichnung Einheitsforstverwaltung. Die Aufgaben können den vier Geschäftsbereichen (1) Staatsforstbetrieb, (2) Sicherung der Schutz- und Erholungsleistungen des Waldes, (3) Dienstleistungsaufgaben (v.a. beratende und finanzielle Förderung des Privat- und Körperschaftswaldes) und (4) Hoheit zugeordnet werden. Die Auswirkungen einer Privatisierung des Staatsforstbetriebs hängen entscheidend von der gewählten Privatisierungsform ab.