Neben den Rechtsnormen müssen bei jeder Pflanzung auch die standörtlichen Bedingungen beachtet werden. Nur mit einer an die Boden- und Standortverhältnisse angepassten Artenauswahl lässt sich ein Pflanzerfolg sichern. Jede prinzipiell geeignete Gehölzart wird in einem Kurzporträt vorgestellt. Nicht immer sind für eine Gehölzentwicklung Anpflanzungen erforderlich. In vielen Fällen ist eine spontane Gehölzsukzession gegenüber einer Anpflanzung die bessere Alternative, weil sie die lokal vorkommenden Gehölzarten und Genotypen am besten berücksichtigt und zu einer Vielfalt an gebiets- und standortspezifischen Artenzusammensetzungen führt. Wird eine Pflanzung präferiert, sollten aus naturschutzfachlichen Überlegungen nicht alle der nach Rechtslage und Standort möglichen Gehölzarten auch tatsächlich Verwendung finden. Verzichtet werden sollte auf Arten, deren Pflanzung zur Entwicklung eines Gehölzbestandes nicht erforderlich sind, beispielsweise auf Klein- und Zwergsträucher wie die Stachelbeere (Ribes uva-crispa). Auch seltene, an natürliche Sonderstandorte gebundene Gehölzarten wie die an Felsen wachsende Filzige Zwergmispel (Cotoneaster tomentosus), sollten mit Blick auf die Naturgeschichte und die zu schützende Eigenart der Landschaft generell nicht gepflanzt werden. Die vorliegende Arbeit listet darüber hinaus diejenigen Biotoptypen auf, in denen eine Gehölzpflanzung zu erheblichen Beeinträchtigungen führen kann.