Wir alle erleben biologische Vielfalt auf die eine oder andere Weise als Bereicherung des täglichen Lebens, vielleicht
bei einem Spaziergang in einem urtümlichen Wald, beim Belauschen eines Vogelkonzerts oder beim Anblick einer
blütenreichen Waldwiese mit darüber fliegenden Schmetterlingen. Das weltweite Artensterben bedroht das Leben,
wie wir es kennen. Es gilt neben dem Klimawandel als die größte Bedrohung für die Menschheit. Deswegen unternehmen wir große Anstrengungen, bedrohte Arten zu schützen und Lebensräume wiederherzustellen. Dort, wo das Land als Eigentümer handelt, gilt das in besonderem Maße. Wir haben deshalb in der Richtlinie für die Bewirtschaftung des Staatswaldes den Schutz der Biodiversität als eigenes Hauptziel neu aufgenommen und ihm im Konfliktfall neben dem Klimaschutz und anderen Schutzzielen den Vorrang eingeräumt. Das bedeutet, dass jede und
jeder Beschäftigte des Landesbetriebes angefangen bei der Landesbetriebsleitung, bis hinein in jedes einzelne Revier, jede Försterin und jeder Förster, die Forstwirtschaftsmeisterinnen und Forstwirtschaftsmeister und die Forstwirtinnen und Forstwirte Verantwortung dafür tragen, dass bei der Bewirtschaftung unseres Staatswaldes im Zweifel dem Biodiversitätsziel gegenüber anderen Interessen der Vorrang einzuräumen ist. Nach der Ausdehnung der Naturwälder auf 10 % der Staatswaldfläche, der Erweiterung des Nationalparks und der Einrichtung des Pilotbetriebs für Waldbiodiversität PLUS wollen wir als eines der waldreichsten Bundesländer mit der Naturschutzleitlinie einmal mehr den Anspruch unterstreichen, dass wir bei der treuhänderischen Bewirtschaftung des Waldes der Bürgerinnen und Bürger die biologische Vielfalt besonders im Blick haben und bundesweit Vorreiter sind. Dies gilt in Zeiten des Klimawandels umso mehr. Die Dürresommer haben uns in unbarmherziger Härte aufgezeigt, dass der Wald Krisen dann besser zu meistern versteht, wenn naturnahe Strukturen vorherrschen.
Die Naturschutzleitlinie enthält viele Instrumente, um den Ansprüchen besonderer Waldarten, den Lebensgemeinschaften der Alters- und Zerfallsphase oder geschützten Sonderstandorten und Schutzgebieten gerecht zu werden.