Die Messanlagen benötigen zur permanenten Stromversorgung eine Stromleitung. Für die Verlegung der
Stromleitung war eine Rodungsbewilligung nach dem Forstgesetz 1975 erforderlich. Im Zuge der Verlegung im
Gelände kam es auch zu einer Straßenbohrung von 8 Metern Länge, um den Anschluss der verlegten Kabelleitung
an das öffentliche Versorgungsnetz zu gewährleisten. Für die unterirdische Installation des Erdkabels musste
mittels eines Leitungspfluges eine Künette durch den Waldbestand angelegt werden. Im Anschluss an die
Verlegung wurde die Künette wieder zugeschüttet und die Oberfläche renaturiert. In Summe wurden somit 1400m
Erdkabel vom Anschluss an das öffentliche Netz bis zu den Verteilerstationen auf den Probeflächen verlegt.