Der neue PEFC Standard für nachhaltige Waldbewirtschaftung in Österreich PEFC AT ST 1001:2017 ist Ende April 2018 in Kraft getreten! In den allgemeinen Anforderungen (§ 4 Abs. c) dieses Standards ist sinngemäß
festgeschrieben:
• Alle Bewirtschafter von Waldflächen sollen* die Anforderungen dieses Standards einhalten und sollen nur Unternehmen beauftragen, die ebenfalls die PEFC-Anforderungen erfüllen.
• Wenn forstliche Maschinen zum Einsatz kommen, sollten* nur Unternehmen mit gültigem, von PEFC anerkanntem, Zertifikat eingesetzt werden.
Es muss daher das eingesetzte Unternehmen nicht unbedingt zertifiziert sein, aber die Einhaltung der PEFC Anforderungen ist beim Einsatz von Unternehmen jedenfalls verpflichtend!
Mit dem Gütezeichen ZÖFU ausgestattete Forstunternehmen entsprechen den Anforderungen von PEFC und können das damit verbundene positive Image zur Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit nutzen. Darüber hinaus gibt es Auftraggebern die Sicherheit, dass die angebotenen Dienstleistungen hohe Qualitätsanforderungen erfüllen.
Die Teilnahme an der Zertifizierung erfolgt freiwillig und ist für alle Personen, unabhängig von Staatszugehörigkeit und Mitgliedschaften, zugänglich. Das Bundesforschungszentrum für Wald (BFW), mit dem Fachbereich Forsttechnik als Zertifizierungsstelle, ist für die Konformitätsprüfung, die Verleihung des Gütezeichens sowie für die laufende Überwachung und Kontrolle der Einhaltung der Kriterien zuständig.