Obwohl bereits seit annähernd dreißig Jahren die gesetzliche Verpflichtung besteht, Arbeitsmediziner in umfassendem Maß beraten und betreuend in den betrieblichen Arbeitsschutz einzubinden, besteht die Annahme, dass dies in der Forstwirtschaft bisher nur unzureichend erfolgt ist. Eine explorative Untersuchung in einer Landesforstverwaltung weist in die Richtung, dass arbeitsmedizinische Vorsorge und Beratung sich überwiegend auf Vorsorgeuntersuchungen beschränkt und dass Aufträge an Betriebsärzte in der Regel keine weitergehenden Präventionsaufgaben im Sinne von Beratung und Mitwirkung bei der Gestaltung und Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen enthalten. Da Betriebsärzte nur im Rahmen der von Forstbetrieben erteilten Aufträge tätig werden, müssen die Auftraggeber definieren, wie und in welchem Umfang Arbeitsmediziner eingesetzt werden. Ein Pflichtenheft könnte Forstbetrieben als Grundlage für die Auftragserteilung an Betriebsärzte dienen. Auch ein verbesserter Leitfaden für die arbeitsmedizinische Betreuung in der Forstwirtschaft - als Handlungshilfe für Mediziner - scheint gebraucht zu werden.