In einem Entwurf zum neuen Landeswaldgesetz sollen Kahlschläge grundsätzlich verboten werden. Man beruft sich dabei auf das Bundesnaturschutzgesetz. Die daraus abgeleiteten Begründungen im neuen Entwurf, "da Kahlschläge eine negative Wirkung auf den Boden haben, ist ein Kahlschlagsverzicht im Landeswaldgesetz zukünftig festzuschreiben", sind so nicht hinnehmbar!