Ziel der im Sommer 1999 und Frühsommer 2000 durchgeführten Untersuchung war die Überprüfung der Artzugehörigkeit von gepfropften Ulmenpflanzen, die von ausgewählten Mutterbäumen aus heimischen Vorkommen stammen. Zum Zeitpunkt der Untersuchung waren mutmaßliche Feldulmen (Ulmus minor) und Bergulmen (Ulmus glabra) bereits als Klone in artspezifischen Generhaltungssamenplantagen aufgenommen. Gepfropfte Flatterulmen (Ulmus laevis) für eine neu zu etablierende Flatterulmen-Erhaltungsklonsamenplantage befanden sich noch im Quartier. Mangels Vorhandensein von Genmarkern wie z.B. den Isoenzymen für die Artidentifizierung wurde ein Bestimmungsschlüssel mit den derzeit in der Literatur beschriebenen morphologischen Merkmalen der Laubblätter und Früchte zusammengestellt. Das Ergebnis der Inventur belegte, dass die Bergulmen-Erhaltungsklonsamenplantage keine artfremden Ulmen enthielt. In der Feldulmen-Erhaltungsklonsamenplantage wurden einige wenige Pflanzen als Hybridformen festgestellt und entfernt. Bei den für die neu zu etablierende Flatterulmen-Erhaltungsklonsamenplantage ausgewählten Ulmenklonen wurde eine Hybridform entdeckt und ausgeschieden. Nach Bereitstellung von Isoenzym-Genmarkern ist eine Inventur aller drei Erhaltungsklonsamenplantagen hinsichtlich der eindeutigen Zugehörigkeit der mutmaßlichen Klongeschwister (Ramets) zum entsprechenden Klon wie auch zur Erfassung der genetischen Vielfalt der einzelnen Flächen vorgesehen.