Das Auerhuhn ist im Fichtelgebirge eine vom Aussterben bedrohte Art. Im Rahmen eines aus Mitteln der bayerischen Jagdabgabe finanzierten LWF-Forschungsprojekts sollte der derzeitige Bestand möglichst genau ermittelt werden, um zu entscheiden, wie und auf welche Weise das bisher schon von der Forstverwaltung angestrebte Schutz-, Pflege- und Entwicklungskonzept optimiert werden kann. Das Auerhuhn ist im Fichtelgebirge spätestens seit der nacheiszeitlichen Wiederbewaldung heimisch und damit eine autochthone Art. Im System der mitteleuropäischen Gebirge hat das Fichtelgebirge als zentraler Gebirgsknoten eine strategisch wichtige Position. Verbindungen sind nach allen Richtungen möglich. Dies begünstigt den Genaustausch mit benachbarten Populationen. Daraus könnte eine erhöhte Vitalität der Auerhühner im Fichtelgebirge resultieren. Dies könnte auch ihre deutlich geringere "Halbwertszeit der Aussterberate", verglichen mit Nachbarpopulationen, erklären. Weil im Fichtelgebirge noch nie Auwilderungen stattfanden, kommt aus naturschutzfachlicher Sicht dieser Population eine erhöhte Bedeutung zu. Die Studien zeigten, dass erst die Kombination direkter und indirekter Feldmethoden zusammen mit genetischen Laborverfahren eine einigermaßen sichere Bestandesschätzung ermöglicht. Während des Projektzeitraums 2000-2001 lag die Bestandsgröße bei etwa 60 Individuen. Vermutlich wurden aber nicht alle Vorkommen bekannt. Die Population ist weiterhin als akut vom Auslöschen bedroht anzusehen. Unter den Gefährdungsfaktoren stehen Habitatverluste an erster Stelle. Hier müssen waldbauliche Schutzmaßnahmen ansetzen. Dies gilt vor allem für die Hochlagen oberhalb von 800 Höhenmetern, wo sich die Vögel heute konzentrieren. Ein Schutzkonzept, das auch Aspekte eines Biotopverbunds integriert, muss großräumig konzipiert werden. Es bestehen gute Chancen, dass diese Maßnahmen erfolgreich sind. Dies zeigen spontane Wiederbesiedlungen einst genutzter Habitate, in denen natürlich Prozesse Lücken im heute für Auerhühner zu dichten Wald entstehen ließen. Die betroffenen Forstämter Fichtelberg und Weißenstadt sowie die zuständige Forstdirektion Oberfranken - Mittelfranken erarbeiteten hierzu in enger Abstimmung mit dem Projektbearbeiter und den Fachleuten der LWF einen Kriterienkatalog.
907.13 (Schutz von Wild und Vögeln, Schutzgebiete usw.) 156.2 (Behandlung der Wildbestände (Bestandesermittlung, Wirtschaftspläne; Nutzung und Hege; Schutz des Wildes und der Jagd; Wildschutzgebiete usw.) [Gegebenenfalls Kreuzverweise zu 907]) 148.2 (Aves (Vögel)) [430] (Deutschland, 1990-)