Die Ausführungen haben gezeigt, dass bei der Abschaffung der Holznutzungsbewilligungen mit wenigen Vorschriften relativ einfach dafür gesorgt werden kann, dass die Waldbesitzer ihren Wald auch weiterhin sorgfältig bewirtschaften. Dazu könnte für grössere Holzschläge im Schutzwald eine Pflicht eingeführt werden, Fachleute beizuziehen. Für typische Holzproduktionswälder würde der minimale Zieldurchmesser für Verfüngungsbestände oder noch besser eine maximale jährliche Verjüngungsfläche pro Betrieb eingeführt. Die Festlegung von minimalen Altholzanteilen in grösseren Betrieben würde diese zwei Vorschriften zudem sehr gut ergänzen und mithelfen, dafür zu sorgen, dass der Schweizer Wald naturnah bleibt.