Der stets schutzbedürftige Brutbestand des Wanderfalken wies im vergangenen Jahrhundert in Ostdeutschland etwa um 1930 ca. 400 bis 600 Baumbrutpaare im Tiefland und ca. 60 Felsbrutpaare in den Mittelgebirgen und in den Flusstälern der Gebirgsvorländer auf. Nach dem 2. Weltkrieg setzte ein starker Rückgang ein, und bis 1973 starb der Wanderfalke in Ostdeutschland vollständig aus. Von den in ganz Deutschland ca. 1000 Brutpaaren überlebten nur 22 Paare in Baden-Württemberg und einige weitere im Alpenraum. Der allmähliche Bestandsrückgang war die Folge von anhaltender direkter Verfolgung und von Störungen durch Wirtschaftsmaßnahmen. Aber der zusammenbruch und das großflächige Aussterben der verbliebenen Restbestände wurde durch in Land- und Forstwirtschaft angewandte chemische Schädlingsbekämpfungsmittel verursacht, hauptsächlich infolge von Schädigungen der Eischalenstruktur und der Embryonalentwicklung durch DDT und dessen Metabolite. Nach dem Verbot der persistenten biozide zwischen 1968 und 1974 begann nach einer Latenzzeit von 5 bis 10 Jahren die Erholung verbliebener Restbestände, im Westteil Deutschlands unterstützt durch intensives Schutz- und Brutplatzmanagement der Arbeitsgemeinschaft Wanderfalkenschutz (AGW). In den Gebieten, wo der Wanderfalke ausgestorben war, konnten dank erfolgreicher Wanderfalken-Nachzuchten im Deutschen Falkenorden (DFO) ab 1978 Widereinbürgerungsprojekte begonnen werden, die ab 1981 zu Wiederansiedlungen führten, zuerst im harz, in Hessen, Thüringen und in Berlin. Die Falken aus Restpopulationen und aus Wiederansiedlungen erschlossen neue Brutmöglichkeiten in Steinbrüchen und an Industriehochbauten.
156.2 (Behandlung der Wildbestände (Bestandesermittlung, Wirtschaftspläne; Nutzung und Hege; Schutz des Wildes und der Jagd; Wildschutzgebiete usw.) [Gegebenenfalls Kreuzverweise zu 907]) 148.2 (Aves (Vögel)) [430] (Deutschland, 1990-)