Planerische Bewältigung der Folgen von Natura 2000 und der EU-Agrarpolitik für die Kulturlandschaft - Prozessschutzansätze als Instrument von Naturschutz und Landschaftsplanung?
Der vorliegende Beitrag zeigt zunächst drei denkbare Richtungen für die Fortführung der europäischen Agrarpolitik nach den bis 2006 gültigen Richtlinien der Agenda 2000 auf. Er erläutert die Konsequenzen für den Erhalt und die Entwicklung der Kulturlandschaft, die auf Grund der veränderten ökonomischen Rahmenbedingungen zu erwarten sind. Anschließend werden die davon ausgehenden Konsequenzen für Naturschutz und Landschaftsplanung erörtert. Im Falle einer weitgehenden Liberalisierung des Agrarmarktes ist einerseits ein großräumiger Rückzug der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzung von Grenzertragstandorten zu erwarten. Dies hätte einen tief greifenden Wandel der traditionellen offenen Kulturlandschaft zur Folge. Im Rahmen des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 sind andererseits Korridorflächen zur Verbindung der besonderen Schutzgebiete auszuweisen. Es liegt nahe, beide Entwicklungen zu verzahnen. Bei der Erarbeitung des kohärenten Schutzgebietsnetzes sollte daher ein Flächenkonzept erstellt werden, das, um Synergieeffekte auszunutzen, landwirtschaftliche Grenzertragstandorte berücksichtigt. Beschäftigt man sich mit konkreten planerischen Fragestellungen wie den Auswirkungen von Natura 2000 und der EU-Agrarpolitik sowie der möglichen Rolle des Prozessschutzes für die Entwicklung der Kulturlandschaft, so ist neben einer klaren Definition des Begriffes Prozessschutz auch eine Aufbereitung zur Handhabung als "Werkzeug" nötig. Daher wurde die unterschiedlichen Ziele des segregativen und integrativen Prozessschutzes aufgezeigt. Nur eine Differenzierung der den unterschiedlichen Ansätzen zu Grunde liegenden Zielvorstellungen erlaubt grundsätzliche Aussagen zur damit verbundenen Entwicklung der Kulturlandschaft. Diese Zielvorstellungen können in die Erarbeitung dynamischer Leitbilder einfließen. Klare, eindeutige zuzuordnende Leitbilder ermöglichen Transparenz der Vorgehensweisen sowie der konkreten Erfordernisse und Maßnahmen für beteiligte Partner und Institutionen - dies hilft nicht zuletzt bei der Erfolgskontrolle.