Die EU-Hochwasserrichtlinie (Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken, 2007/60/EG) wurde vom Europäischen Parlament am 23. Oktober 2007 angenommen und trat am 26. November 2007 in Kraft. Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft,
Sektion Wasser ist mit der fachlichen Umsetzung dieser Richtlinie befasst. Ziel der Richtlinie ist es, durch ein Bündel von Maßnahmen die negativen Auswirkungen von Hochwasser auf die menschliche Gesundheit sowie auf Umwelt, Infrastrukturen und Eigentum zu vermeiden und zu begrenzen. In einem ersten Umsetzungsschritt sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, die am stärksten gefährdeten Einzugsgebiete zu ermitteln und in der Folge für diese Gebiete Hochwassergefahren- und -risikokarten
sowie als dritten Schritt Hochwasserrisikomanagementpläne zu erstellen.
Die erste Planungsphase im Rahmen der Umsetzung betrifft die „vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos“ gemäß Art. 4 und 5 der Richtlinie, welche bis spätestens 22. Dezember 2011 abzuschließen ist und deren Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen sind (Art. 10).
Das BMLFUW informiert im Rahmen dieser Veranstaltung über die Methodik und stellt die Ergebnisse der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos vor. Die Hochwasserrichtlinie als Basis für ein integrales Hochwasserrisikomanagement ; Erwartungen Betroffener zur Umsetzung der Hochwasserrichtlinie ; Hochwasserrichtlinie: Eine Aufgabe für die Gemeinden? ;Hochwasserrichtlinie: Rechte und Pflichten beim Hochwasserschutz ; Anforderungen an das integrale Hochwasserrisikomanagement aus Sicht einer NGO ; Die Erstellung der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisiko und die Ausweisung der Gebiete mit potenziellem Risiko ; Fachlicher Rahmen für die Erstellung der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos; Technischer Rahmen für die Erstellung der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos; Ausweisung der Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko in Vorarlberg ; Ausweisung der Gebiete mit signifikantem Risiko im Einzugsgebiet der Mur ; Die Partner im Hochwasserrisikomanagement: Notwendige Zusammenarbeit und gegenseitige Nutzen der Hochwasserrichtlinie ; Katastrophenschutz als Teil des integralen Hochwasserrisikomanagements ; Beitrag und Erwartung der Raumordnung im Rahmen der Umsetzung der Hochwasserrichtlinie