Die österreichischen Bergbauern und Bergbäuerinnen wirtschaften unter teils erheblichen Bewirtschaftungserschwernissen und unter ungünstigen klimatischen und infrastrukturellen Voraussetzungen. Sie erbringen unschätzbare wirtschaftliche, ökologische und soziokulturelle Leistungen für die Gesellschaft. Um ihre vielfältigen Funktionen erfüllen zu können, muss die Berglandwirtschaft, ebenso wie die Landwirtschaft in anderen benachteiligten Regionen unterstützt werden. Diese Unterstützung hat in Österreich eine lange Tradition. Österreich führte bereits in den 1970er Jahren direkte Einkommenszuschüsse für Bergbauern und -bäuerinnen ein. Diese wurden im Laufe der Jahre sukzessive ausgebaut und erhöht. Eine zentrale Rolle spielte dabei der Bergbauernzuschuss, der als produktionsneutrale, einkommensabhängige und erschwernisbezogene Direktzahlung besonders darauf abzielte, Betriebe mit geringerem Einkommen verstärkt zu unterstützen. Mit dem EU-Beitritt Österreichs sind die Bergbauernförderungen und die Zuschüsse für Betriebe im benachteiligten Gebiet durch die Ausgleichszulage für Benachteiligte Gebiete (AZ) ersetzt worden. Diese bildet einen wesentlichen Bestandteil des von der EU mitfinanzierten "Österreichischen Programms zur Entwicklung des Ländlichen Raums". Seit dem Jahr 2001 wird der neue Berghöfekataster für die Bemessung der Ausgleichszulage verwendet. Dieses betriebsindividuelle, bei den Betroffenen anerkannte und auch international beachtete Bewertungssystem ist ein geeignetes Instrumentarium für die objektive Bemessung der Bewirtschaftungserschwernis. Die österreichische Ausgleichszulage wird in Form einer jährlichen Flächenprämie gewährt. Sie wird nach dem Flächenausmaß, der Art der Flächen (Futterflächen und Sonstige AZ-Flächen), nach der Erschwernis und nach der Art der Betriebe (TierhalterInnen und Nicht-TierhalterInnen) differenziert. Um der kleinbetrieblichen Struktur der österreichischen Landwirtschaft Rechnung zu tragen, bekommen Betriebe mit bis zu 6 Hektar einen höheren Fördersatz. Der Flächenbetrag 1 wirkt dabei wie eine Sockelförderung. In Österreich beziehen fast zwei Drittel aller landwirtschaftlichen Betriebe die Ausgleichszulage für Benachteiligte Gebiete. Die Ausgleichszulage wurde im Jahr 2008 für eine Fläche von mehr als 1,5 Mio. Hektar ausbezahlt, das sind 60 % der gesamten österreichischen landwirtschaftlichen Nutzfläche. Pro Jahr werden 275 Mio. Euro aus EU-Geldern, Bundesmitteln und Mitteln der Länder bereitgestellt, ein Viertel des Gesamtbudgets des "Programms zur Ländlichen Entwicklung". Gemäß der Bedeutung, die der Berglandwirtschaft in Österreich zukommt, werden 88 % der Mittel der Ausgleichszulage an Bergbauern und Bergbäuerinnen ausgezahlt. Bergbauern und -bäuerinnen, die unter extremen Bedingungen wirtschaften, müssen weit mehr Arbeitszeit aufwenden, um ihre Flächen zu bewirtschaften. Sie haben auch deutlich höhere Produktionskosten und einen wesentlich geringeren Ertrag als Betriebe mit geringer oder gar keiner Erschwernis. Die AZ trägt diesen ungleichen Bedingungen Rechnung: je größer die Benachteiligung, desto höher fällt die durchschnittliche AZ aus. Die Ausgleichszulage wirkt sich positiv auf Aufrechterhaltung der Berglandwirtschaft (und der Landwirtschaft im Benachteiligten Gebiet insgesamt) und Erfüllung ihrer vielfältigen Funktionen aus. Das Ausmaß der im Benachteiligten Gebiet bewirtschafteten landwirtschaftlichen Flächen ist seit 1995 praktisch unverändert geblieben. Die zum Teil extremen Ertragsunterschiede im Verhältnis zur Landwirtschaft in den Gunstlagen, die Bewirtschaftungserschwernis und der hohe Arbeitsaufwand werden durch die Ausgleichszulage - wie ihr Name ja sagt - zumindest zum Teil ausgeglichen. Gäbe es sie nicht, dann würde der als Strukturwandel bezeichnete Rückgang der klein- und mittelbetrieblichen Landwirtschaft in Österreich weit schneller vorangehen. Der Fortbestand eines Großteils der österreichischen Kulturlandschaft, die eine wesentliche Voraussetzung für den Tourismus darstellt, wäre in Gefahr. Die Ausgleichszulage muss daher auch in Zukunft einen integralen Bestandteil eines umfassenden ökologisch und sozial orientierten Gesamtprogramms darstellen.
913 (Beziehungen zwischen Wald und landwirtschaftlich genutzten Flächen (Acker, Wiese, Weide usw.). Waldrodungen; Aufforstungen von landwirtschaftlichen Flächen; Wechselwirtschaft, wandernde Waldfeldwirtschaft. (Politik); Landnutzung [Siehe auch UDC 332.3 Landnutzung und Unterteilung für Querverweise und auch UDC 711.4 Landnutzung; UDC 712.2 Landschaftsplanung im allgemeinen]) [23] (Oberhalb des Meeresniveaus. Die gegliederte Erdoberfläche. Auf dem festen Land im allgemeinen. Gebirge) [436] (Österreich)