Infolge gezielt gesetzter Maßnahmen im Oberlauf können ca. 5000m3 Geschiebe an Ort und Stelle gebunden werden, wodurch sich der 150 - jährliche Geschiebeanfall von geschätzten 17000 m3 auf 12000m3 reduziert. Diese verbliebene Geschiebemenge muß nun gefahrlos abgelagert bzw. abtransportiert werden. Durch die Verschmälerung der Schlitzbreite des Schotterfanges wird eine zu starke Geschiebeabgabe in den Unterlauf verhindert, wobei jedoch angenommen wird, daß bis zu einer Verklausung des Schlitzes 500 m3 an Geschiebe in den Unterlauf abgegeben werden. Die somit verbliebene Geschiebemenge von 11500 m3 muß sich im Schotterfang ablagern können. Eine Erhöhung der Dammkrone um 1,0 m vergrößert das Ablagerungsvolumen auf 12300 m3, wodurch die gesamte Ablagerung der anfallenden Geschiebes, zusätzlich einer Reserve von 800 m3, gegeben ist. Die Maßnahmen im Unterlauf dienen dazu, einen Bachaustritt oder Aufstau zu verhindern und das verbliebene Hochwasser gefahrlos in die Kapruner Ache abzuleiten. Abschließend sei noch einmal in Erinnerung gerufen, daß die möglichen Auswirkungen eines Katastrophenereignisses auf Annahmen und Schätzungen beruhen. Um nun eine gewissen Sicherheit gegen große, unvorhersehbare Katastrophen zu haben, muß im Gefahrenzonenplan die rote Zone ausgeschieden werden. Für den neu zu überarbeitenten Gefahrenzonenplan ergibt sich daraus, daß die rote Zone im bebauten, tiefer als die Uferkrone liegende Bereich des Baches, der Geländemorphologie entsprechend, bestehen bleiben muß und nicht auf einen den Bachlauf begleitenden schmalen Streifen reduziert wird.