Der vorliegende Bericht über die Überwachungsprogramme wurde in Erfüllung der Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG (WRRL) erstellt. Diese EU Richtlinie wurde mit BGBl I 82/2003 in nationales Recht umgesetzt. Der Bericht umfasst die gemäß Artikel 8 WRRL geforderten Informationen über die Planung und Erstellung der neuen Programme zur Überwachung der Gewässergüte und des mengenmäßigen Zustandes der Gewässer in Österreich. Die wichtigsten Ziele der neu konzipierten Überwachungsmessnetze liegen vor allem in folgenden Punkten: - Der Schaffung eines zusammenhängenden und umfassenden Überblicks über den Zustand unserer Gewässer auch im Hinblick auf die neu zu beobachtenden Parametern (wie z.B. den Fischen), - Der Erfassung langfristiger Trends in der Beschaffenheit der Gewässer, - Der Kontrolle der Einhaltung der Umweltziele, - Der Ermöglichung einer EU-weit vergleichbaren Klassifizierung der Gewässer, - Genauer Identifizierung und Bestimmung derjenigen Gewässerabschnitte (Wasserkörper), welche Gefahr laufen, die Umweltziele zu verfehlen.