Zur Rolle des Rothirsches (Cervus elaphus L.) im Ökosytem und Empfehlungen für sein Management in Schleswig-Holstein : Im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Natur und Forsten, Schleswig-Holstein und der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein
Der Rothirsch kommt in Schleswig-Holstein meist in verinselten und kleinen Populationen, beschränkt auf die größeren Waldgebiete, vor. Im Vergleich zu seinem natürlichen Verhalten führt er ein raumzeitlich eingeschränktes Leben, das Konflikte mit Forst- und Landwirtschaft provozieren kann. a) Ökologische und sozioökonomische Bedeutung: - Aus naturschutzfachlicher Sicht kann der Rothirsch wesentlich zum Erhalt oder zur Wiederentwicklung lokaler Biodiversität beitragen (Habitatbildner, Vektor für Diasporen und ggf. Invertebraten). Beäste Flächen sind genauso wie unbeäste Flächen Teil der natürlichen Vielfalt. Fehlen sie, fehlt ein Teil der Diversität. - Der Rothirsch hat aufgrund seines Erscheinungsbildes und attraktiven Verhaltens einen hohen Beobachtungswert; er ist Sympathie-Träger. - Er stellt eine begehrte Jagdbeute dar (Wildbret und Trophäe). Sein Vorkommen bedingt vergleichsweise hohe Jagdpachteinnahmen für die Grundeigentümer. - In Forstwirtschaft, Landwirtschaft und Verkehr werden durch ihn Schäden hervorgerufen. b) Regelungsmöglichkeiten: - Die Dichte der Rothirsche und die Populationsgröße ist durch Jagd vergleichsweise einfach regelbar und an örtliche Situationen anpassbar, wie dies die Erfahrungen in den bestehenden Rotwildgebieten belegen. - Sein Raumverhalten ist durch die Jagd und durch die Lenkung von Besuchern in seinem Lebensraum beeinflussbar. - Seine örtliche Dichte und sein Raumverhalten sind durch landschaftsgestalterische, raumplanerische (z.B. Bebauung, Verkehrsinfrastruktur) forstwirtschaftliche und landwirtschaftliche Maßnahmen beeinflussbar.
151 (Lebensweise, Autökologie, Gewohnheiten, Anpassungsfähigkeit) 156.2 (Behandlung der Wildbestände (Bestandesermittlung, Wirtschaftspläne; Nutzung und Hege; Schutz des Wildes und der Jagd; Wildschutzgebiete usw.) [Gegebenenfalls Kreuzverweise zu 907]) 156.5 (Wildschaden und Wildschadenverhütung [Gegebenenfalls Kreuzverweise zu 451.2/.4]) 149.73 (Paarhufer) [430] (Deutschland, 1990-)