Vergleichende Untersuchungen der Ertragsleistung reiner Kiefern-Stangenhölzer nach Kahlschlag und reiner Kiefern-Althölzer aus Naturverjüngung unter Schirm : Beitrag zur Frage eines Bonitätsrückganges durch die Kahlschlagwirtschaft : Dissertation
In kurzer Darstellung folgt zusammenfassend der Gang der Arbeit und ihr Ergebnis. Im Kiefernwald der Umgegend von Eberswalde sind vergleichende Untersuchungen der Ertragsleistung (Höhenbonität) aus künstlicher Verjüngung nach Kahlschlag reiner Ki-Bestände hervorgegangener, gleichaltriger reiner Ki-Stangenhölzer und benachbarter meist noch aus Naturverjüngung entstandener und ungleichaltriger reiner Ki-Althölzer vorgenommen. Dabei ergab sich: Die Höhenbonität der Stangenhölzer ist in der Regel (in 28 von 32 Fällen) gleich oder besser als die der Althölzer im Stangenholzalter. Ein allgemeiner Bonitätsrückgang bei der Stangenholz- gegenüber der Altholzgeneration, wie häufig angenommen wurde, ist nicht eingetreten. Im Gegenteil ist die Tendenz einer Bonitätssteigerung bei der aus der Kahlschlagwirtschaft stammenden Stangenholzgeneration erkennbar; denn in einer Anzahl von Fällen (11) ist die Höhenbonität des Stangenholzes um 0,5-1,2, ausnahmsweise bis zu 2,0 Bonitätstufen höher als die des Altholzes, während nur in 4 Fällen das Gegenteil zu verzeichnen ist. Die Ursachen der teilweise geringeren Höhenwuchsleistung der Althölzer sind zu suchen: 1. in einer Wuchshemmung der Althölzer in ihrer Jugend durch Schirm- und Seitendruck des Vorbestandes während der natürlichen Verjüngung; 2. vielleicht auch in der von Jugend auf lichten Stellung der heutigen Althölzer, die nachteilig auf den Höhenwuchs eingewirkt haben könnte. Die Höhenbonität der Stangenhölzer ist verbessert durch die veränderte waldbauliche Behandlung der Kahlschlagwirtschaft, und zwar durch die Bestandsbegründung auf der Freifläche und vielleicht auch durch die Erziehung im Schluss des gleichaltrigen Bestandes. Es ist also die gegen die Standortsgüte teilweise zurückbleibende Bestandsbonität der Althölzer beim Stangenholz wieder gehoben. Die Annahme einer Hebung der Standortsgüte durch Bodenverbesserung ist nicht erforderlich. Nur in wenigen Fällen (4 von 32) ist eine geringere Höhenwuchsleistung beim Stangenholz gegenüber dem benachbarten Altholz festzustellen. Ob in diesen Fällen die Höhenbonität in der Stangenholzgeneration gesunken ist oder wechselnde Standortsverhältnisse die Ursache der Bonitätsabweichungen sind, muss zunächst dahingestellt bleiben. Das eben dargestellte Untersuchungsergebnis hat Geltung für die verschiedenartigsten Böden der nördlichen Mark sowohl bester wie geringerer Bonität (1,0 bis etwa 3,5 nach Schwappach 1908, gemessen an der Mittelhöhe der Stangenhölzer) vom besten Süßgrastyp über den Angergrastyp bis zum Preiselbeer- und Cladoniatyp). Nur für die geringsten Bonitäten war Vergleichsmaterial nicht zu beschaffen, da es sich hier stets um Ackeraufforstungen handelte. Die infolgedessen für den eigentlichen Untersuchungszweck nicht brauchbaren neun Bestandsvergleiche älterer Ackeraufforstungen sind gesondert behandelt. Sie lassen die mindernde Nachwirkung des ehemaligen Acker- und Ödlandes auf die Produktionsleistung der Kiefernbestände, den Rückgang ihrer Höhenbonität mit zunehmendem Alter nach zunächst guter Leistung in der Jugend zweifelsfrei erkennen. Die Bonitätsminderung beträgt im Alter von etwa 50-80 Jahren etwa eine Bonitätsstufe. Die Wuchsleistung späterer (II. bis III.) Waldgenerationen auf ehemaligem Ackerland steigt gegenüber der der Aufforstungsgeneration um etwa eine halbe Bonitätsstufe. Die Angaben bezüglich des Ausmaßes der Bonitätsänderung haben nur näherungsweise Geltung infolge der geringen Zahl der Vergleiche und der möglichen Fehlergrenzen, beziehen sich auch nur auf die untersuchten Standorte.