In vorliegender Untersuchung sind, dem in der Einleitung genannten Ziele entsprechend, folgende wichtigeren Ergebnisse gewonnen worden: 1. Die Fichte leistet an Werterzeugung auf der Flächeneinheit bedeutend mehr als die Kiefer. Trotzdem ist die Kiefer die ausgesprochen wertbildende Holzart, ihre Leistung tritt erst bei höherem Umtriebe hervor. Das Verhältnis der Leistung zum Vorrat ist bei Kiefer etwa das gleiche wie bei Fichte. Der Waldreinertrag der Fichtenwirtschaft stellt sich wesentlich höher als derjenige der Kiefernwirtschaft, auch hat letztere ungünstigere Kostenziffern und eine niedrigere Verzinsung. Obwohl die Fichte daher wirtschaftlich überlegen ist, sollte die Entscheidung über die nachzuziehende Holzart in erster Linie nach standörtlichen Rücksichten getroffen werden. 2. Von der Umtriebszeit hängt die Vorratshaltung ab. Wenn sie nach der größten durchschnittlichen Wertleistung bestimmt werden soll, müßten bei beiden Holzarten sehr hohe Umtriebe eingehalten werden. Diese können aber, wie einer Teiluntersuchung an Fichte ergibt, durch Einführung starker Durchforstung erheblich abgekürzt werden. Eine Umtriebszeit, bei der das Verhältnis der Leistung zum Vorrat (Nutzungsprozent) am günstigsten ist, gibt es weder der Masse noch dem Werte nach. Auch das Maximum der Verzinsung (des Waldkapitales oder nur des Holzvorrates) kann nicht maßgebend für die Festsetzung des Umtriebes und für die Intensität der forstlichen Wirtschaft sein, weil die Verzinsung vom Nutzungsprozent, dieses aber von den natürlichen Ertragsgrundlagen abhängt. Sehr niedrige Umtriebszeiten sind bei gedrückter wirtschaftlicher Lage besonders unvorteilhaft. Es kann z. B. bei Kiefer wirtschaftlich gerechtfertigt sein, die Produktiionszeit durch geeignete waldbauliche Methoden zu verlängern. Zwischen Kiefer und Fichte darf ein Umtriebsunterschied von 15-30 Jahren bestehen. 3. Starke Durchforstung ist - wenigstens bei Fichte - aus wirtschaftlichen Gründen nicht deshalb zu empfehlen, weil sie höhere Massen- oder Werterträge hervorbringt, sondern weil sie bei gleicher Wertleistung die Haltung eines niedrigeren und daher weniger gefährdeten Vorrates erlaubt. 4. Die Wirtschaftlichkeit der forstlichen Produktion wird nicht durch die "Rentabilität" allein, sondern durch den Waldreinertrag, die Verzinsung des Waldkapitals und die Kostenziffer zusammen gekennzeichnet. Höchste Verzinsung kann nicht das forstliche Wirtschaftsziel bilden, weil die forstliche Verzinung eine natürlich begrenzte Höhe nicht zu überschreiten vermag. Wohl aber ist eine angemessene Verzinsung des Waldkapitals zu verlangen. 5. Der Wirtschaftserfolg hängt einerseits von der nachhaltigen Nutzungshöhe und dem Holzpreisstande, andererseits vom notwendigen Aufwande des betriebes ab. Änderungen des Preisstandes berühren am meisten den Waldreinertrag, während die bis zu einer gewissen Grenze beeinflußt wird. Der Wirtschaftserfolg wird durch Preisänderungen um so stärker berührt, je ungünstiger die Ertragslage des Einzelbetriebes nach Holzart, Standort und Umtrieb ist. Eine Änderung der aufwandshöhe dagegen wirk sicht stöärker auf die Kostenziffer aus als auf den Waldreinertrag und die Verzinsung. Wenn der Waldreinertrag gehoben werden soll, ist eine Preiserhöhung wirksamer, zur Verbesserung der Kostenziffer eignet sich eine Aufwandssenkung mehr. Bei sehr ungünstiger Wirtschaftslage müssen sowohl Preiserhöhung wie Aufwandverminderung in Betracht gezogen werden. 6. Bei nachhaltiger Nutzung und angemessenem Aufwande ist der Wirtschaftserfolg des Nadelholzbetriebes nach dem Stande von 1940 im allgemeinen so gering, daß auf einem erheblichen Teil der deutscvhen Waldfläche ohne Überschuß oder mit Verlust produziert wird. OPhne einen ausreichenden Wirtschaftserfolg ist aber die Nachhaltigkeit der forstlichen Erzeugung und die Erhaltung der landeskulturellen und sonstigen Wirkungen des Waldes nicht geischert. Eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der Forstbetriebe ist daher unbedingt erforderlich. 7. Die betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten zur Einnahmesteigerung wie zur Aufwandssenkung sind relativ gerichfügig oder nicht sofort wirksam, oder sie erfordern zunächst selbst höheren Aufwand. Als forstpolitische Maßnahme muß eine Erhöhung der Roholzpreise in Vordergrunde stehen, die müßte im Durchschnitt nach verschiedenen Verechnungen etwa 50% des gegenwärtigen Standes betragen. Als zusätzliche undnoch leichter durchführbare Maßnahme wird eine wesentliche steuerliche Entlastung der Forstwirtschaft, insbesondere eine Aufhebung der Grundsteuer, vorgeschlagen. 8. Die Tatsache der gegenwärtigen Mehrnutzung darf kein Grund gegen die Gewährung angemessener Holzpreise sein, da deren Herleitung nur auf der Grundlage nachhaltiger Nutzung möglich ist. Die aus Zuwachsüberschreitungen stammenden Erlöse der Mehrnutzungen sind vielmehr der Forstwirtschaft zu belassen und in besonderen Rücklagefonds anzulegen, die später zur Deckung von Mindereinnahmen und von Mehrausgaben bereitstehen. 9. Als Objekt für Wertleistungsuntersuchungen kann nicht der Einzelbestand, sondern nur der ganze Nachhaltsbetrieb oder die normale Betriebsklasse dienen. Die Erforschung der Wertleistung und des nachhaltigen Wirtschaftserfolges ist vor allem betriebsweise fortzusetzen, denn nur aus ihrer tatsächlichen Kenntnis sind die Maßnahmen zur Besserung der forstlichen Ertragslage abzuleiten.