In Niederösterreich besteht seit 10 Jahren der "Bodenschutz", eine Einrichtung von besonderem organisatorischen und technischen Aufbau, die durch Errichtung von Gehölzanlagen (Windschutz) einen Schutz der Landschaft und ihrer Böden herbeiführt. Der "Bodenschutz" verfügt über wissenschaftliche und technische Einrichtungen, die eine Ausführung solcher Sanierungsarbeiten lückenlos ermöglichen. Hierdurch wird unter Ausschaltung von Fehlern, die ein solches Projekt verzögern oder gefährden könnten, auch ein kostenmäßig tragbarer Erfolg erreicht. Gleichzeitig können aus den gesammelten Erfahrungen im eigenen Betrieb weitere Verbesserungen auf dem Gebiete der Landschaftssanierung angestrebt werden. Die Arbeitsweise des "Bodenschutzes" richtet sich nach den wirtschaftlichen und biologischen Auswirkungen der Schutzmaßnahmen. Nach Beobachtung dieser Auswirkungen werden der Aufbau und die Anordnung der Schutzanlagen festgelegt, die sowohl im belaubten als auch unbelaubten Zustand wirkungsvoll sein müssen. Bei der Beurteilung der Auswirkungen der Schutzanlagen sind nicht nur die markanten Vorteile auf Boden, Klima, Hygiene und Landschaftsbiologie maßgeblich, sondern auch die Nachteile, deren Einschränkung eine wichtige Aufgabe ist. Aber auch die Gefahren, denen der "Bodenschutz" bei Errichtung und Erhaltung seiner Anlagen ausgesetzt ist, haben umfangreiche Abwehrmaßnahmen zur Folge, um die Schädigung oder den Verlust der errichteten Anlagen zu vermeiden. Die Ergebnisse einer zehnjährigen Bodenschutzarbeit zeigen, daß zur Sanierung der Landschaft und ihrer Böden als auch zur Erzielung wirtschaftlicher Vorteile nur eine sowohl auf wissenschaftlicher Grundlage als auch technisch mit lückenlosen Arbeitsketten tätige Organisation geeignet ist. Der Bodenschutz ist nicht nur eine umfangreiche, sondern auch eine vielgestaltige Aufgabe, deren dauernde Erfolge zur Vermeidung eines Rückfalles in wirtschafts- und lebensfeindliche Verhältnisse der ungeschützten Landschaft nur mit besten Methoden von festen Stützpunkten aus erreichbar ist.
266 (Windschutzstreifen u.ä.) 116.64 (Schutz durch forstliche Maßnahmen [hauptsächlich als Kreuzverweis zu 266 (Windschutzstreifen) und 233 (Aufforstung) zu verwenden]) [436.3] (Niederösterreich)