Bestimmungen zur Qualitätsförderung insbesondere über das Säen, Verschulen, Sortieren und Bündeln von Forstpflanzen sowie deren Behandlung beim Ausheben, bei der Lagerung und beim Versand
232.323.2 (Saatdichte und Samenmenge) 232.324.3 (Verschulverbände) 232.411.3 (Sortierung nach Größe u.a.) 232.412.1 (Ausheben) 232.412.4 (Gefährdung des Pflanzgutes durch Bloßlegung usw. vor dem Pflanzen (einschl. Methoden der Verpackung und des Transports)) 174.7 (Coniferae [Siehe Anhang D]) 176.1 (Dicotyledoneae [Siehe Anhang D])