Waldrodung, Stockholzgewinnung und die dauernde Umwandlung von Wald in landwirtschaftliches Gelände : unter Berücksichtigung naturgesetzlicher, insbesondere bodenkundlicher, ferner wirtschaftlicher, agrar- und forstpolitischer sowie die Technik der Durchführung betreffender Momente und der einschlägigen Gesetze
913 (Beziehungen zwischen Wald und landwirtschaftlich genutzten Flächen (Acker, Wiese, Weide usw.). Waldrodungen; Aufforstungen von landwirtschaftlichen Flächen; Wechselwirtschaft, wandernde Waldfeldwirtschaft. (Politik); Landnutzung [Siehe auch UDC 332.3 Landnutzung und Unterteilung für Querverweise und auch UDC 711.4 Landnutzung; UDC 712.2 Landschaftsplanung im allgemeinen]) 332.2 (Nutzung und Belassung von Dürrständern und Stöcken) 261.1 (Waldfeldbau im Hochwald (überlieferte europäische Formen))