- Standardsignatur8070
- TitelZur Überlastbarkeit von Hochwasserschutzbauten
- VerfasserHans-Erwin Minor (*)
- VerlagSchweizerischer Wasserwirtschaftverband
- Erscheinungsjahr2004
- SeitenS. 153-157
- Illustrationen7 Abb., 5 Lit. Ang.
- MaterialArtikel aus einer Zeitschrift
- Datensatznummer200111916
- QuelleWasser, Energie, Luft 2004, 96(5/6) : Wasserkraft : Gewässerdurchgeängigkeit : Flussbau, S. 153-157
- AbstractHochwasserschutzmassnahmen werden heute in der Schweiz auf der Basis von Gefahrenkarten unter Berücksichtigung des Schadenspotenzials geplant. Die Festlegung der Schutzziele erfolgt dabei dfferenziert nach Objektkategorien. Daraus ergeben sich für die einzelnen Schutzbauten unter Umständen verschiedene Dimensionierungswassermengen, die aber immer kleiner sind als ein Extremhochwasser oder das grösste mögliche Hochwasser. Um die Qualität einer Hochwasserschutzmaßnahme beurteilen zu können, ist es deshalb notwendig, auch wesentlich grössere Abflüsse hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die einzelnen Bauwerke und das gefährliche Gebiet zu untersuchen. Mehrstufige Schutzkonzepte zeigen bei der Schadensentwicklung in Abhängigkeit von der Belastung ein sehr viel günstigeres Verhalten als einstufige Konzepte. Gutmütige Bauwerke, d.h. solche, die nicht plötzlich versagen, sondern für ihre Zerstörung eine gewisse Zeit brauchen, begünstigen dieses positive Verhalten noch weiter. Um sicherzustellen, dass mit der Hochwasserschutzmassnahme keine grössere Belastung der zu schützenden zone auftritt als ohne Schutzmassnahme, sind einzelne Bauwerke (z.H. Hochwasserrückhaltesperren) für sehr viel grössere Ereignisse auszulegen, als dem eigentlichen Schutzziel des Konzeptes entspricht. Geschlossene Entlastungsbauwerke wie Schächte oder Galerien und Stollen weisen eine sehr viel kleinere Reserve auf als offene Querschnitte. Sie haben auch zusätzliche Probleme mit der Verklausung des Einlaufes, mit instationären Fliessvorgängen beim Zuschlagen und plötzlichen Kapazitätsbegrenzungen. Sie sind meistens nicht überlastbar. Dem muss Rechnung getragen werden - gegebenenfalls mit einer Notentlastung. Bei Flussquerschnitten ist zu beachten, dass durch Längsdämme der Wasserspiegel beim Hochwasser über dem natürlichen Gelände liegen kann und damit eine erhöhte Überschwemmungsgefahr für das Umland erzeugt wird. Überflutbare Vorländer grösseren Ausmasses können die Hochwasserspitzen reduzieren. Flutmulden und gesteuerte Flutpolder tragen dazu bei, die Überlastung der Hochwasserschutzdämme zu vermeiden.
- Schlagwörtertechnischer Hochwasserschutz, Rückhaltebecken, Uferschutz, Verbauungsmethode, Belastbarkeit, Schweiz
- Klassifikation116.7 (Besondere Maßnahmen zur Regulierung und Instandhaltung von Wasserläufen)
386 (Wasserstraßen, Flußregulierungen (ingenieurmäßige Gesichtspunkte) [Wildbachverbauung siehe 384.3; Anlagen in Hinblick Trift und Flößerei siehe vorzugsweise 378 und Untertitel; andere Gesichtspunkte siehe 116.7])
[494] (Schweiz)
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