- Standardsignatur4017
- TitelDie Ausbildung zur Forstgartenfacharbeiterin
- VerfasserWillibald Zdimal (*)
- ErscheinungsortWien
- VerlagÖsterreichischer Agrarverlag
- Erscheinungsjahr1975
- SeitenS. 18-19
- MaterialUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200140679
- QuelleAllgemeine Forstzeitung 1975 ; 86(1), S. 18-19
- AbstractDie land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildung wurde in der Zweiten Republik im Jahre 1952 mit dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz erstmalig geregelt. In diesem Gesetz ist noch die Vierstufigkeit der Ausbildung (Lehrling — Forstwirtschaftsgehilfe — Forstfacharbeiter — Meister) enthalten. Darüber hinaus sind die Bestimmungen über die Anerkennung der Berufsbezeichnungen — auf Grund der Zeit der Tätigkeit — geregelt. In der Novelle dieses Bundesgesetzes vom 16. Juli 1965 wurde der Ausbildungsgang neu geordnet. Die Stufe des Forstwirtschaftsgehilfen wurde aufgelassen. Nach der Forstfacharbeiterprüfung kann — nach entsprechender Praxiszeit — die Forstarbeitermeisterprüfung in vier Spezialgebieten der Forstarbeit abgelegt werden. Erstmalig ist darin enthalten (§ 13, 5), daß die Ausbildung auch ausschließlich auf dem Gebiet der Forstpflanzenerzeugung erfolgen kann. Für diesen Zweig sollen länderweise gesonderte Ausbildungsbestimmungen erlassen werden. Mit Ablegung der Prüfung erwirbt der Kandidat die Berufsbezeichnung "Forstgartenfacharbeiter".
- SchlagwörterForstgartenarbeit, forstliche Ausbildung
- Klassifikation945.33 (Praktische Ausbildung der Waldarbeiter, Kleinwaldbesitzer usw. [Ausbildung auf dem Gebiet der Arbeitswissenschaft siehe 303])
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