Standardsignatur
Titel
Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft ist verfassungsgemäß : Eigentumsrechte werden nicht verletzt, Gericht betont Hegeverpflichtung : BVG lehnt Verfassungsbeschwerde ab
Verfasser
Erscheinungsort
Freising
Verlag
Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft
Erscheinungsjahr
2007
Seiten
S. 24-25
Material
Artikel aus einer ZeitschriftUnselbständiges Werk
Datensatznummer
200138661
Quelle
Kulturlandschaft - Lebensraum für Wildtiere : Wege zur Vielfalt - Jagd - Luchs und Otter - Winterwetter - Borkenkäfer - Genetisches Monitoring, S. 24-25
Abstract
Die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft ist verfassungsgemäß. Dies entschied im Dezember 2006 die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts (BVG). Die Begründung dafür ist vielschichtig und von breiter Bedeutung. Sie geht auf die Zulässigkeit der Schrankenbestimmung des Eigentums ein und betont eine Hegeverpflichtung, die dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen dient, und zwar in grundstücksübergreifender Weise. Klargestellt wird auch, dass die Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz nur die Art und Weise der Jagdausübung beeinflusst, nicht aber die Legitimität des Jagdrechts in Frage stellen kann.