- Standardsignatur4017
- TitelZur Frage der Feuerschutzstreifen entlang dampfbetriebener Eisenbahnen : Von der Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft Steiermark erstattetes Rechtsgutachten zu der Frage, ob der Waldeigentümer verpflichtet sei, entlang dampfgetriebener Eisenbahnen Feuerschutzstreifen, Sicherheitsschneisen oder dergleichen anzulegen
- ErscheinungsortWien
- VerlagGeorg Fromme & Co.
- Erscheinungsjahr1955
- SeitenS. 63-66
- MaterialUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200150411
- QuelleAllgemeine Forstzeitung 1955 ; 66 (5-6), S. 63-66
- AbstractWenn Wolff in Klangs Kommentar (II., 6. Bd., S. 14) als Voraussetzung einer Rechtswidrigkeit fordert, daß sich ein Verbot aus der Rechtsordnung ergebe, möge es nun ausdrücklich im Gesetze stehen oder als Gewohnheitssatz feststehen oder sich durch Auslegung aus dem Gesetze (Gewohnheitsrechte) ergeben, dann wird die aufgeworfene Frage, ob die Unterlassung der gedachten Präventivmaßnahmen auf Seite des Waldeigentümers rechtswidrig sei, mangels ausrücklicher privat- oder öffentrechtlicher Pflicht, mangels Gewohnheitsrechtes und mangels Ableitbarkeit aus der allgemeinen Rechtsordnung wohl vermeint werden müssen. Ebenso sprechen § 1305 (Befugnis zum Gebrauche seines Rechtes ohne Verantwortung des anderen daraus erwachsenden Nachteiles) und § 1295 Abs. 2 (Zulässigkeit sogar des gegen die guten Sitten verstoßenden Verhaltens - um so mehr eines nicht gegen die guten Sitten verstoßenden -, wenn es, Arglist ausgenommen, in Ausübung eines Rechtes erfolgt) für das Fehlen einer Rechtswidrigkeit, damit also für das Fehlen eines Verschuldens oder Mitverschuldens auf Seite der Präventivmaßnahmen nicht vornehmenden Waldeigentümers.
- SchlagwörterFeuerschutzschneise, Eisenbahn, Rechtsgutachten
- Klassifikation432.17 (Ständige, bewachsene Feuerstreifen)
432.11 (In bezug auf Eisenbahnen)
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