- Standardsignatur9134
- TitelPflicht zur rechtzeitigen Wiederbewaldung
- Seiten22-23
- MaterialArtikel aus einer Zeitschrift
- Datensatznummer200210373
- QuelleWaldverbandaktuell. Ausgabe Tirol, Vorarlberg 2023, (1) ; 1 (2023) , 22-23
- AbstractJedes Gesetz hat eine bestimmte Zielrichtung bzw. Grundausrichtung. Eines der wichtigsten Ziele des Forstgesetzes ist es, den Waldboden zu erhalten bzw. den Flächenanteil des Waldes zu sichern und zu vermehren.
Wiederbewaldungsfristen; Fristverlängerung; Krankheit oder andere Katastrophen; Nachbesserung; Abstand zu Nachbargrundstücken
- SchlagwörterÖsterreich, Forstgesetz, Wiederbewaldung, Wiederbewaldungspflicht, natürliche Verjüngung, Naturverjüngung
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