- Standardsignatur625
- TitelTagung der Gesellschaft für forstliche Arbeitswissenschaft E.V. im September 1950 in Nürnberg-Buchenbühl
- VerfasserAlfred Hilscher (*)
- ErscheinungsortWien
- VerlagÖsterreichischer Forstverein
- Erscheinungsjahr1951
- SeitenSchluß S. 112-120
- MaterialUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200152047
- QuelleÖsterreichische Vierteljahresschrift für Forstwesen 1950 ; 92(2), Schluß S. 112-120
Österreichische Vierteljahresschrift für Forstwesen 1951 - AbstractSchon aus der kleinen Zahl der hier zum Abdruck gelangten Berichte und Vorträge ist das Arbeitsgebiet und das Wollen der Gesellschaft für forstliche Arbeitswissenschaft (Geffa) deutlich zu ersehen. Vor allem handelt es sich um den richtigen Einsatz und die richtige Bewertung der menschlichen Arbeitskraft. Untermauert durch gründliche Untersuchungen, gibt die Geffa in erster Linie Anleitungen: 1. die höchsten Leistungen bei jeder Arbeit im Forstbetrieb zu erzielen, 2. den gerechten Lohn zu finden und 3. die menschliche Arbeitskraft rationell einzusetzen und ihre vorzeitige Abnützung zu vermeiden. Dies kann und soll errreicht werden: a) durch Einhaltung des jeweils zweckmäßigsten Arbeitsvorganges und b) durch Anwendung der für jeden Arbeitsvorgang tauglichen und besten Werkezuge. Wurde in den vergangenen Jahren lediglich, die für die verschiedenen Waldarbeiten auflaufende Zeit als Grundlage für die Entlohnung erfaßt, so will man jetzt einen bedeutenden Schritt weitergehen und den bei der Verrichtung jeder Arbeit auftretenden Energieverbrauch mit in Rechnung stellen. Zeigen die Untersuchungen, daß eine bestimmte Arbeitsmethode zu viel an der Zeit oder zu viel an Energie verbraucht, wird versucht, eine günstigere Arbeitsmethode zu finden.
- SchlagwörterÄstungsverfahren, Zugsäge, Bügelsäge, Axt, Arbeitsgestaltung, Hauerlohntarif, Forstliche Arbeitslehre
- Klassifikation245.1 (Ästung. Heilung von Baumwunden. Konservierung von Bäumen)
302 (Mensch und Arbeit (Physiologie und Psychologie). Ergonomie. [Soziale Fragen siehe 96])
353 (Leistungstafeln, Hauerlohntarife und Stückverlohnung)
362.2 (Bügelsägen (einschl. Zweimannbügelsägen))
363.1 (Äxte, Beile usw.)
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