- Standardsignatur4223
- TitelMuss nach einer Baumfällung grundsätzlich Ersatz gepflanzt werden?
- VerfasserCedric-Pierre Vornholt
- Seiten42-43
- MaterialArtikel aus einer Zeitschrift
- Datensatznummer200207855
- QuelleAFZ-Der Wald 2020, 75(18) ; Jrg. 75 ; 18 (2020) , 42-43
- AbstractBaumschutzsatzungen sollen den Baumbestand schützen und dazu beitragen, Ersatz für beseitigte Bäume zu schaffen. Die angeordneten Ersatzpflanzungen sind regelmäßiger Streitgegenstand. Dass die Rechtsgrundlagen der Ersatzpflanzungen angreifbar sind, zeigt eine Entscheidung des OVG Sachsen-Anhalt
- SchlagwörterFällung, Ersatzpflanzung, Rechtslage, Baumschutz
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