Standardsignatur
Titel
Der Sachverständige im Strafverfahren unter besonderer Berücksichtigung der Gegebenheiten nach einem Lawinenunfall
Verfasser
Erscheinungsort
Innsbruck
Verlag
Österreichischer Alpenverein
Erscheinungsjahr
2019
Seiten
30-35
Material
Bandaufführung
Digitales Dokument
Datensatznummer
204885
Quelle
Bergundsteigen : Zeitschrift für Risikomanagement im Bergsport : Berg & Steigen ; 109 (2019) , 30-35
Abstract
Im Durchschnitt der letzten zehn Jahre ereigneten sich in Österreich etwa 130 Lawinenunfälle pro Saison (Kuratorium für Alpine Sicherheit, 2010-2019) Diese Zahl erscheint zunächst recht hoch, doch verlaufen viele Unfälle erfreulicherweise glimpflich, strafrechtliche Tatbestände sind unter diesen Umständen also nicht gegeben. Nur bei einigen wenigen Unfällen werden Strafverfahren anhängig; dies ist vor allem dann der Fall, wenn Personen verletzt oder getötet wurden (Garantenstellung). Von einem Offizialdelikt spricht man, wenn eine strafbare Handlung von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgt wird. Im Zusammenhang mit Lawinenunfällen sind insbesondere die fahrlässige Körperverletzung (§ 88 StGB) oder fahrlässige Tötung (§ 80 StGB) zu nennen. Zur Klärung der Sachfragen wird zumeist ein Gerichtssachverständiger beigezogen.