- Standardsignatur673
- TitelDie Bedeutung der Grünflächen im immissionsbelasteten Ruhrgebiet und Folgerungen für die Landesplanung
- VerfasserSiegfried Froriep (*)
- ErscheinungsortWien
- VerlagForstliche Bundesversuchsanstalt
- Erscheinungsjahr1972
- SeitenS. 107-116
- MaterialUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200144477
- QuelleWirkungen von Luftverunreinigungen auf Waldbäume ; Nr. 97/I, S. 107-116
- AbstractDer Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk (SVR) ist ein Regionalverband, der 1920 gegründet wurde, und der den viertgrößten Ballungsräum der Welt umfaßt. In ihm leben z.Zt. mehr als 5 1/2 Millionen Menschen auf einer Fläche von fast 4.600 qkm, das sind fast 10 % der Einwohner der Bundesrepublik auf 2 % ihrer Fläche. Die Einwohnerdichte beträgt rd. 1273 E/qkm gegenüber dem Bundesdurchschnitt von 225 E/qkm. Neben den ihm gesetzlich zugeschriebenen Zuständigkeiten im Bereich der Landesplanung nimmt er weitere wesentliche Aufgaben auf dem Gebiet der Landespflege wahr. Gerade die Erhaltung und Pflege der Landschaft ist innerhalb eines Verdichtungsgebietes eine eminent wichtige sozialpolitische Frage. Dabei spielt die Grünflächenpolitik eine ganz besondere Rolle. Die Landschaft hilft im Verdichtungsraum das Klima zu verbessern, Teraperaturextreme auszugleichen, die Luft zu regenerieren und Möglichkeiten der Erholung außerhalb der Wohnsiedlungsbereiche zu planen. Die Grünflächen sind in einem Verdichtungsgebiet mit steigender Bevölkerungszahl und der damit verbundenen Ausdehnung der städtischen wie der industriellen Besiedlung der Gefahr der zweckfremden Nutzung besonders ausgesetzt. Dies trifft in besonderen Masse auf die Waldflächen zu. Immerhin konnte die Waldsubstanz trotz der erheblichen baulichen Tätigkeit in den letzten 50 Jahren soweit erhalten werden, daß nur etwa 10.000 ha (von 52.000 ha im Jahre 1920) verlorgen gingen. Der Anteil des Waldes beträgt heute 15,5 % der Gesamtfläche des SVR-Gebietes. Es wird angestrebt, diesen Prozentsatz möglichst zu erweitern. Möglichkeiten dazu liegen in der Aufforstung von Grenzertragsböden, Ödland, Halden und Kippen u.a. sonst nicht zu nutzender Flächen. Mehr denn je bedarf es heute einer vorausschauenden Umweltplanung, in der die Belange der Landschaftspflege von vornherein als gleichberechtigte Disziplin voll berücksichtigt werden. Der GEP, der vom Parlament des SVR 1966 beschlossen und vom Land Nordrhein-Westfalen genehmigt worden ist, stellt die entscheidende Voraussetzung für die Erhaltung und Gestaltung der Landschaft heraus. Gleicherweise wird die natürliche Landschaft als wesentliche Voraussetzung für Erholungsmöglichkeiten außerhalb der Kerngebiete behandelt. Voraussetzung für die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen ist jedoch eine weitere Reduzierung der die Vegetation negativ beeinflussenden Emissionen. Die Umwelthygiene muß auch in die Umweltplanung mit einbezogen werden.
- SchlagwörterLandesplanung, Landschaftspflege, offene Landschaft, Ruhrgebiet
- Klassifikation911 (Allgemeines. Landesplanung. Regionale Planung. Raumordnung)
[430] (Deutschland, 1990-)
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