Standardsignatur
Titel
Grundsätze des vorsorgenden Grundwasserschutzes bei Abfallverwertung und Produkteinsatz (GAP-Papier) : Erarbeitet vom LAWA-Arbeitskreis "Grundwasserschutz bei Abfallverwertung und Produkteinsatz" und vom ständigen Ausschuss der LAWA "Grundwasser und Wasserversorgung" in Zusammenarbeit mit der LABO Mai 2002
Erscheinungsjahr
2003
Material
Unselbständiges Werk
Datensatznummer
200096632
Quelle
; Nr. 9206
Abstract
Das vorliegende Grundsatzpapier erläutert die bei der Verwertung von Abfällen oder dem Einsatz von Produkten zu berücksichtigende Vorsorgestrategie zum Schutz des Grundwassers. Es ist als Grundlage bei der Erarbeitung von allgemeinen Regelungen zu beachten. Das Grundsatzpapier soll jedoch nicht als unmittelbar anzuwendende Vollzugshilfe für die Beurteilung konkreter Maßnahmen verwendet werden. Die beschriebenen Grundsätze sind zur Beurteilung der Grundwasserverträglichkeit von Maßnahmen der Abfallverwertung und des Einsatzes von Produkten heranzuziehen, um zu verhindern, dass diese Maßnahmen zu einem Eintrag von Schadstoffen in das Grundwasser und damit zu einer schädlichen Veränderung seiner chemischen Beschaffenheit (kurz: Verunreinigung) führen können. Die Zulässigkeit einer Maßnahme ergibt sich jedoch erst aus der zusammenfassenden Betrachtung der Ergebnisse der verschiedenen Rechtsbereiche, insbesondere also auch des Bodenschutzes und der Abfallwirtschaft. Eine Verunreinigung von Grundwasser ist nicht zulässig und muss durch eine geeignete Vorsorgestrategie ausgeschlossen werden. Für die Entscheidung über die Zulässigkeit von Maßnahmen muss daher bekannt sein, wann es zu einer Verunreinigung des Grundwassers kommt. Diese ist ausgeschlossen, wenn schon das auf das Grundwasser treffende Wasser nur geringfügig belastet ist. Gekennzeichnet wird dies durch die Geringfügigkeitsschwelle, bei deren Unterschreitung die Anforderungen der novellierten Trinkwasserverordnung eingehalten werden und keine relevanten ökotoxikologischen Wirkungen auftreten.