- Standardsignatur14617
- TitelNeuregelung der Baumhaftung
- VerfasserPeter HerbstKarin Büchl-Krammerstätter
- Seiten20-2120-21
- MaterialArtikel aus einer Zeitschrift
- Datensatznummer200212077
- QuelleWaldverbandaktuell. Ausgabe Steiermark 2024, (3) ; 3 (2024) , 20-21
Waldverbandaktuell. Ausgabe Salzburg 2024, (3) ; 3 (2024) , 20-21 - AbstractDurch Kundmachung im BGBl. Nr. 33/2024 wurde das Haftungrechts-Änderungsgesetz 2024 (HaftRÄG 2024) verlautbart, mit dem zur Lösung haftungsrechtlicher Fragen bei Bäumen das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) geändert wurde. Der neue § 1319b ABGB ist mit 1. Mai 2024 in Kraft getreten. Im Wald ändert sich dadurch nichts, das HaftRÄG ist ausdrücklich nicht auf Waldbäume anzuwenden - auf eine entsprechende Anpassung des Forstgesetzes wurde verzichtet.
- SchlagwörterÖsterreich, Baumhaftung, Gesetzgebung, Waldbaum, Forstgesetz, Haftung, Baumhalter
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