Standardsignatur
Titel
Integration der FFH-Verträglichkeitsprüfung in den gestuften Planungsprozess von Bundesfernstraßen
Verfasser
Christoph Gondesen (*)
Petra Faull (*)
Erscheinungsort
Stuttgart
Verlag
Eugen Ulmer
Erscheinungsjahr
2005
Seiten
S. 142-146
Illustrationen
4 Abb., 6 Lit. Ang.
Material
Artikel aus einer ZeitschriftUnselbständiges Werk
Datensatznummer
200123458
Quelle
Naturschutz und Landschaftsplanung 2005, 37(5-6) : Gute fachliche Praxis der FFH-Verträglichkeitsprüfung : Der Leitfaden zur FFH-VP für Bundesfernstraßen : Planungs-Integration Ausnahmeprüfung, S. 142-146
Abstract
Bei der Durchführung der FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) sind die abgestuften Planungsprozesse von Bundesfernstraßen zu betrachten, in denen die Vorgaben des § 34 BNatSchG (und der entsprechenden Ländervorschriften) von der Linienfindung bis hin zur konkreten Entwurfsaufstellung für einen Streckenabschnitt zu berücksichtigen sind. Die Ebene der Rahmen- bzw. Bedarfsplanung (z.B. Bundesverkehrswegeplan, Bedarfspläne) wird im vorliegenden Beitrag jedoch nicht weiter vertieft. Hauptzielsetzung der FFH-Verträglichkeitsprüfung auf der Ebene der Linienfindung ist die Vermeidung von erheblichen Beeinträchtigungen von Natura-200-Gebieten. Um dies zu erreichen, bedarf es einer frühzeitigen Berücksichtigung der Natura-200-Belange im Planungsprozess und der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) als zugehörigen Umweltbeitrag. Auf der Ebene der Entwurfsaufstellung sind je nach Planungsfall die Ergebnisse der FFH-Verträglichkeitsprüfung zur Linienfindung zu überprüfen, gegebenenfalls zu vertiefen und zu aktualisieren bzw. ist eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erstmalig durchzuführen. Bei Berührungspunkten mit dem Schutzgebietsnetz Natura 2000 kann ein Vorhaben nach den Vorgaben des § 34 Abs. 3 BNatSchG ohne abgeschlossene FFH-Verträglichkeitsprüfung nicht zugelassen werden.