Standardsignatur
Titel
Darstellung und Lösungsansätze des Hiebssatzproblems unter spezieller Berücksichtigung des Femelschlagwaldes : Dissertation
Verfasser
Körperschaft
Erscheinungsort
Zürich
Verlag
Eidgenössische Technische Hochschule Zürich
Erscheinungsjahr
1979
Seiten
146 S.
Illustrationen
16 Abb., 152 Lit. Ang.
Material
Serie
Datensatznummer
400081103
Bestand
Infolge einer vielschichtigen und mehrdeutigen Formulierung der Bewirtschaftungsziele konnte heute rund vierzig verschiedene Arten der Hiebsatzbestimmung festgestellt werden. Anhand einer Genauigkeitsuntersuchung wurde gezeigt, dass unter Berücksichtigung der hauptsächlichsten Bestimmungsgrössen (Holzvorrat pro Waldentwicklungsstufe, Behandlungsfläche und Ertragsangaben aus Waldentwicklungsmodellen) Massenwerte von Gesamthiebsätzen in der Regel nur mit einer beschränkten Vertrauenswürdigkeit prognostiziert werden können. Aus betrieblichen Gründen unterliegen viele Hiebsätze zusätzlich einer gutachtlichen Modifikation, wodurch die Vertrauenswürdigkeit erheblich vermindert werden kann. Die damit nur bedingt eindeutig vorliegenden Hiebsätze haben mancherorts eine unzweckmässige oder unvollständige Kontrolle zur Folge. Gesetzlich verlangte Forsteinrichtungs-Instruktionen müssten sich konkret zur Hiebsatzauffassung äussern. Diese sind jedoch in manchen Kantonen veraltet oder fehlen in einigen Kantonen ganz. Überdies vermögen gesetzlich verlangte Nichtüberschreitungen von Hiebsätzen oder Hiebsatzeinsparungen ertragskundliche Übernutzungen nicht ohne Vorbehalt zu verhindern. Die Formulierung von Bewirtschaftungszielen gilt als unerlässliche Grundlage jeder Hiebsatzbestimmung. Dazu werden mittelfristig gültige Ziele der Öffentlichkeit und des Waldeigentümers unterschieden und durch Schutz- und Wohlfahrtsfunktionen oder durch die Ertragsfunktion konkretisiert. Anschliessend werden beide Zielsetzungen koordiniert und in Behandlungskategorien ausgedrückt. Die darauf beruhende Hiebsatzbestimmung erfolgt grundsätzlich in drei Stufen, deren Intensität den Behandlungskategorien angepasst wird. Die drei Stufen lauten: Einzelplanung, Gesamtplanung und Betriebsplanung. Die Einzelplanung stellt eindeutige Vollzugsanweisungen in Form von bestandesweisen Auswirkungen der Einzelplanung und die darauf folgende Betriebsplanung hat die wirtschaftliche Realisierbarkeit der Massnahmen gesamtbetrieblich zu sichern. Das Ergebnis der Betriebsplanung ist ein rechtlich verbindlicher Hiebsatz, der die bestandesweisen Massnahmen zu einer summarischen Planungsgrösse zusammenfasst. Die Diskussion verdeutlicht, dass die Behandlungsfläche als Masseinheit dieser Planungsgrösse inskünftig zur vermehrten Anwendung empfohlen werden kann. Im Hinblick auf die differenzierte Zielsetzung wird neben einer materiell absoluten Verbindlichkeit auch ein Ermessensspielraum des Hiebsatzes diskutiert, welcher unter Berücksichtigung von Zwangs- und Katastrophennutzungen flexible Möglichkeiten der kurzfristigen Hiebsatzplanung zulässt. Bei der Diskussion der Hiebsatzkontrolle wurde gezeigt, dass diese analog der Hiebsatzbestimmung einfach und effizient durchgeführt werden kann, wenn sie insbesondere auf die Behandlungsflächen abstützt. Am Schluss befinden sich Vorschläge hinsichtlich einer Anpassung der rechtlichen Grundlagen, die neben einer Änderung des Übernutzungsverbotes auch Grundsätze einer Muster-Einrichtungsinstruktion zur Sprache bringen.
Quelle
; Diss ETH 6370, 146 S.