- Standardsignatur14217
- TitelSind degenerierte Moorflächen gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG? OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.05.2020 – 4 LA 163/18
- VerfasserJochen SchumacherAnke Schumacher
- Seiten342-343
- MaterialArtikel aus einer Zeitschrift
- Datensatznummer200207611
- QuelleNaturschutz und Landschaftsplanung 2020, 52(7) ; Jrg. 52 ; 7 (2020) , 342-343
- AbstractMoore zählen zu den gesetzlich geschützten Biotopen i. S. v. § 30 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG. Daher sind alle Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung des geschützten Biotops führen können, verboten. Die Frage, die das OVG Lüneburg beantworten musste, lautete: Gilt das Verbot auch, wenn es sich um degenerierte Moorflächen handelt?
- SchlagwörterMoor, geschützter Lebensraum, Biotop
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