Standardsignatur
Titel
Aus der Geschichte der ungarischen Compossessorat-Waelder : Geschichte der Kleinprivatwaldwirtschaft - Geschichte des Bauernwaldes
Verfasser
P. Csore (*)
Oedoen Kollwentz
Erscheinungsjahr
1993
Seiten
S. 189-193, Abstract S. 23
Material
Unselbständiges Werk
Datensatznummer
200034988
Quelle
Geschichte der Kleinprivatwaldwirtschaft - Geschichte des Bauernwaldes : Tagung der IUFRO-Gruppe "Forest History" : Geschichte der Kleinprivatwaldwirtschaft - Geschichte des Bauernwaldes ; Nr. 175, S. 189-193, Abstract S. 23
Abstract
Die Compossessorate sind die Ueberreste der uralten gemeinsamen Bewirtschaftung der Grundstuecke, die bis in unsere Tagen erhalten geblieben sind. Die Grundbesitzer nutzten ihre Waelder nach der Aufteilung ihres Gemeingutes auf Privatgrund gemeinsam weiter. Die gemeinsame Nutzung der Waelder ist in Ungarn schon seit dem 11. Jahrhundert dokumentiert. Das gesamte Gebiet der Compossessorat-Waelder im Ungarischen Reich am Ende des vorigen Jahrhunderts betrug 2.295607 katastral Joch (=1.321820ha). Das waren 14% der gesamten Waldflaeche. Nach der Aufhebung der Leibeigenschaft haben die ehemaligen Leibeigenen ihren Nutzungsrechten entsprechende Gebiete aus den grundherrschaftlichen Waeldern erhalten. Die Wirtschaft wurde in diesen Waeldern auch gemeinschaftlich gefuehrt. Die Forstwirtschaft war aber anfangs sehr unregelmaessig. Nur das Forstgesetz von 1879 ordnete die Einfuehrung der regelmaessigen Wirtschaftsplaene. Die Organisation und die Vermoegensbehandlung der Compossessoraten wurde gesetzlich im Jahre 1898 geregelt. Nach dem ersten Weltkrieg verlor Ungarn die meisten ihrer Waldungen und der Waldanteil sank von 28% auf 12%. Die Proportion der Comppossessorat-Waelder blieb aber fast dieselbe, naemlich 12% der gesamten Waldflaeche. Das Forstgesetz vom Jahre 1935 hatte die Nutzung dieser Waelder und die Vermoegensbehandlung grundsaetzlich geregelt. Die Compossessoraten wurden durch die nach dem zweiten Weltkrieg erlassenen Bodenreformgesetze stark beeintraechtigt. Jedes Nutzungsrecht, das mehr als 10 Joch ausmachte, wurde demgemaess Eigentum des Staates. Dadurch wurde der Staat in die Compossessoraten eingegliedert. Im Jahre 1952 haben die staatlichen Forstbetriebe die Bewirtschaftung in diesen Waeldern uebernommen. Die Mitglieder behielten zwar ihre Kompetenzen, durften aber die Bewirtschaftung nicht selbst weiterfuehren. Sie hatten aus dem Holzverkauf geringe Einkommen erhalten, da der Staat die Holzpreise sehr niedrig festgelegt hatte. Infolge der Verordnungen des Forstgesetzes vom Jahre 1961 wurden die meisten Compossessorate aufgehoben, ihre Waelder gelangten in die Haende der Landwirtschaftlichen Produktionsgemeinschaften und der staatlichen Forstbetriebe. Jene grossen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Umwandlungen, die heute in Ungarn im Gange sind, werden wahrscheinlich auch auf die Compossessorat-Waelder Auswirkungen haben.