- Standardsignatur629
- TitelForstordnungen als Vorläufer der Forsteinrichtung
- VerfasserClemens Hagen (*)
- ErscheinungsortZürich
- VerlagSchweizerischer Forstverein
- Erscheinungsjahr1976
- SeitenS. 110-115
- Illustrationen2 Lit. Ang.
- MaterialArtikel aus einer ZeitschriftUnselbständiges Werk
- Datensatznummer200151119
- QuelleFestschrift Alfred Kurt : Zur Vollendung seines sechzigsten Lebensjahres ; Nr. 57, S. 110-115
- AbstractDie synoptische Untersuchung von acht thurgauischen Forstordnungen aus dem Zeitabschnitt 1746-1839 zeigt in den wichtigsten Punkten eine auffallende Übereinstimmung. Diese Forstordnungen hatten eine Doppelfunktion. Einerseits regelten sie forstrechtliche Belange, andererseits waren sie Vorläufer der eigentlichen Forsteinrichtung. - Der Vorsprung der Gerichtsherren in der forstlichen Erkenntnis floss auch in die Wald- und Forstordnungen der Landschaft ein. Dies kann für die früheren Herrschaftsgebiete des Bischofs von Konstanz (Güttingen, Neuwilen, Emmishofen), des Abtes von St. Gallen (Niedersommeri) und der Stadt Zürich (Weinfelden, Pfyn) eindeutig belegt werden. Naheliegend ist aber auch der Einfluss besonders bahnbrechender Forstordnungen aus dem unmittelbar benachbarten Ausland, wie dies die in der synopse einbezogene Forst- und Waldordnung des Reichsstiftes St. Blasien ausweist. Neben diesen äusseren Einflüssen enthalten die ländlichen Waldordnungen aber auch die Erkenntnis einer jahrhundertelangen Walderfahrung der bäuerlichen Gesellschaft.
- SchlagwörterForstgeschichte, Forstordnung, Kanton Thurgau, Schweiz
- Klassifikation902 (Geschichte der Wälder und des Forstwesens [Unterteilung durch Querverweise zu den geographischen und sachlichen verwende 902:972 oder 972.1/.9 für bestimmte Organisationen])
[494] (Schweiz)
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