- Standardsignatur4017
- TitelForstschutzorgane und Anzeigeerstattung
- VerfasserFabian HerbstPeter Herbst
- Seiten32-34
- MaterialArtikel aus einer Zeitschrift
- Digitales Dokument
- Datensatznummer200208720
- QuelleForstzeitung 2021, 132(6) ; Jrg. 132 ; 6 (2021) , 32-34
- AbstractAnzeige zu erstatten, bedeutet Öffentlichkeit. Die Amtshandlung selbst ist eine Ausnahmesituation, der Betretene weiß, dass jetzt erhebliche Schwierigkeiten und auch eine Straße zu erwarten sind. Wenn er dann allerdings ungeschoren davonkommt, geht für das Anzeige erstattende Forschutzorgan "der Schuss nach hinten los". Es ist daher ausgesprochen wichtig, die Anzeige richtig zu erstatten - denn nur dann kann die Strafbehörde die Sache weiterverfolgen.
- SchlagwörterForstschutzorgan, Österreich, Strafrecht, Recht, Anzeigepflicht, Verwaltungsvorschrift
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